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Was tun Logopäden?

Logopäden behandeln Patienten jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Schluck- und Stimmstörungen. 

Was muss ich tun, wenn ich einen Logopäden brauche?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie für sich, Ihr Kind oder einen Angehörigen einen Logopäden brauchen, befragen Sie Ihren Arzt. 

Dieser stellt - wenn die Notwendigkeit besteht - eine Heilmittelverordnung aus. 

Kompetente Ansprechpartner können bei Kindern der Kinderarzt, HNO- Arzt oder Zahnarzt/ Kieferorthopäde sein. 

Wenn Sie als Erwachsener einen Arzt zum Thema Logopädie befragen möchten, wenden Sie sich am besten an Ihren Hausarzt/ Allgemeinmediziner, Neurologe oder HNO- Arzt. 

Vereinbaren Sie gern einen Termin oder lassen Sie sich zum genaueren Vorgang von uns beraten. 

Wann könnte mein Kind von einer Sprachstörung betroffen sein? 

Wenn Sie Ihr Kind in einigen dieser Beispiele wieder erkennen, sollten Sie mit einem Arzt oder Logopäden Rücksprache nehmen: 

Wenn das Kind...

> ...mit 2 Jahren gar nicht oder nur sehr wenig spricht

> ...mit 3 Jahren nur wenige Worte beherrscht, die Sprache sehr unverständlich ist

> ...mit 3 Jahren noch keine Satzentwicklung zeigt

> ...mit 4 Jahren viele Laute nicht oder fehlerhaft spricht

> ...mit 4 Jahren der Satzbau noch nicht regelgerecht ist/ Satzteile immer wieder verdreht werden

> ...mit 5 Jahren noch "lisbelt", beim Schlucken diie Zunge an oder zwischen den Zähnen sichtbar ist

> ...schon im frühen Kindesalter übermäßig viel Speichelfluss zeigt, dauerhaft durch den Mund atmet, ungern feste Nahrung kaut

> ...unflüssig spricht, Wörter und/ oder Silben wiederholt, Laute herauspresst

Wo erfolgt die Behandlung? 

Die Behandlung erfolgt in der Regel in der logopädischen Praxis und basiert auf einem festen Bestellsystem. 

Die Durchführung der logopädischen Therapie kann aber auch im Hausbesuch oder mit entsprechender Kooperation und Rechtsgrundlage in Einrichtungen, wie z.B. einer Kindertagesstätte oder Fördereinrichtungen erfolgen. 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Behandlungskosten werden für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernommen. Erwachsene ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung in Höhe von 10%. In begründeten Fällen kann eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt werden. 

Patienten, die privat versichert sind oder Beihilfe erhalten, müssen die Kostenübernahme zunächst mit ihrer Krankenkasse besprechen. 

Je nach Therapiebedarf können Materialien zum Einsatz kommen, dessen Kosten vom Patienten übernommen werden müssen. Besprechen Sie dies gern individuell mit dem Therapeuten. 

"Man braucht zwei Jahre, um sprechen zu lernen, aber fünfzig Jahre, um Schweigen zu lernen."(Ernest Miller Hemingway, US- amerikanischer Schriftsteller)

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